Willkommen zu unserer dreiteiligen Serie über den präventiven Restrukturierungsrahmen nach StaRUG, speziell für Gesundheitseinrichtungen. In diesem ersten Teil geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Ziele und Vorteile des StaRUG und erläutern, warum es für medizinische Einrichtungen in finanziellen Schwierigkeiten eine attraktive Sanierungsoption sein kann.
In früheren Beiträgen haben wir bereits die Relevanz des StaRUG-Verfahrens für den Gesundheitssektor beleuchtet. Wir empfehlen den Artikel „Medizinische Versorgungszentren in der Krise: Präventive Sanierung und Restrukturierung“.
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) trat Anfang 2021 in Kraft. Es basiert auf einer EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für vorinsolvenzrechtliche Sanierungsverfahren. Das StaRUG bietet Gesundheitseinrichtungen die Möglichkeit, frühzeitig Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz zu ergreifen und ihre Verbindlichkeiten außerhalb eines öffentlichen Insolvenzverfahrens zu restrukturieren.
Das StaRUG ist ein Ergebnis der EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für präventive Restrukturierungsrahmen, die 2019 verabschiedet wurde. Ziel dieser Richtlinie war es, Hindernisse für den freien Kapitalverkehr zu reduzieren und Unternehmen in Schieflage präventive Handlungsmöglichkeiten zu bieten.
Das StaRUG bietet eine innovative und flexible Möglichkeit für Gesundheitseinrichtungen, unter bestimmten Voraussetzungen ihre finanzielle Stabilität zu sichern und eine Insolvenz zu vermeiden. Es stellt somit umfangreiche Optionen einer nachhaltigen Sanierung unter Bereinigung der Passivseite der Bilanz ohne den stigmatisierenden Effekt des Insolvenzverfahrens zur Verfügung.
Es ermöglicht eine vertrauliche und zielgerichtete Restrukturierung, die auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten ist. Im nächsten Teil unserer Serie werden wir die konkreten Schritte zur Umsetzung eines Restrukturierungsverfahrens nach StaRUG erläutern.